Dieselfahrverbote für Berlin

Symbolbild Geld, Scheine und Münzen
Unterschiedliche Preise im Taxi, abhängig von der Schadstoffklasse?

Wie zu erwarten war, hat das Verwaltungsgericht das Land Berlin zur Einrichtung von 11  Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge bis zur Klasse 5 verdonnert. Weitere Zonen sind zu überprüfen und es wird auch geprüft, ob die Fahrzeuge der Schadstoffklassen 6a bis 6c mit einbezogen werden müssen. Zigtausend Dieselfahrzeuge im Allgemeinen und wohl mehrere tausend Berliner Taxen dürften davon betroffen sein. Das Gericht hat aber auch die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen zugelassen.

Der TVB fordert den Senat von Berlin auf, allen Berliner  Taxen eine kostenfreie Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Begründungen:

Viele, der häufig ums überleben kämpfenden Taxibetriebe, sind nicht in der wirtschaftlichen Situation, ein noch nicht einmal abgeschriebenes Fahrzeug durch ein neues zu ersetzen.

Die von der Bundesregierung initiierte Förderprämie beim Kauf neuer Fahrzeuge mit bis zu 10.000 Euro gilt nicht für Berlin.

Die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr), eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Taxibetriebes besagt in §38: „Sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt, hat der Fahrzeugführer den kürzesten Weg zum Fahrtziel zu wählen, es sei denn, daß ein anderer Weg verkehrs- oder preisgünstiger ist …“

Es ist dem Fahrgast nicht zu erklären, warum er je nach Fahrzeugschadstoffklasse unterschiedlich kurze oder lange Weg zu seinem Ziel in Kauf nehmen muß!

 

 

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